AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(kurz „AGB“)
der SSW e.U.

Stand: Juni 2019

  1. Geltungsbereich & Vertragspartner-Informationen

1.1        Die jeweilige Medieninhaberin der Webseite www.feriencamps-wien.at ist:

SSW e.U., Inhaberin Frau Nicole Rychlewski, BSc
Dr. Adolf Schärf-Straße 24
2483-Weigelsdorf
Firmenbuchnummer: FN 420423 w
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wiener Neustadt
UID: ATU70072217
E-Mail: office@schwimmschule-wien.at
Telefonnummer: +43 660 60 444 30

(kurz „Schwimmschule“ oder „wir“)

1.2      Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der Schwimmschule und Ihnen (“Kunde”, „Sie“ oder „Du“) abgeschlossen werden, und zwar insbesondere – aber nicht ausschließlich – betreffend die Buchung von Feriencamps sowie unabhängig davon, ob diese Verträge im Fernabsatz (wie zB per Email oder telefonisch) oder persönlich, wie zB in einer Schwimmstätte oder in unserem Geschäftslokal, abgeschlossen werden.

1.3      Es gilt immer diejenige AGB-Fassung, die zum Zeitpunkt der Buchung bzw Bestellung gültig war bzw ist. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern bzw zu aktualisieren. Wenn wir die AGB nach Ihrer Buchung bzw Bestellung ändern, so hat dies keine Auswirkungen auf Ihre zuvor getätigte Buchung bzw Bestellung, sondern nur auf Ihre nächste Buchung bzw Bestellung, die Sie nach unserer AGB-Änderung aufgeben.

1.4      Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform und dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen grundsätzlich nicht und mündliche Absprachen müssen von uns gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt werden, um für uns verbindlich zu werden, es sei denn, es wurde zwischen uns und Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1.5      Kunde ist grundsätzlich diejenige Person bzw diejenige Institution (wie etwa eine Schule, ein Kindergarten etc), die bei uns einen eine Woche bucht bzw uns gegenüber eine entsprechende Feriencampbestellung abgibt. Sollte die buchende bzw bestellende Person keine ausreichend gültige Vertretungsbefugnis für diejenige Institution bzw diejenige Person innehaben, für die sie angeblich die Buchung bzw Bestellung vornimmt, so wird die buchende bzw bestellende Person selbst unser Vertragspartner und haftet uns gegenüber alleine und vollständig für die Vertragserfüllung (wie insbesondere für eventuelle ausständige Zahlungen; betreffend die Bestellung bzw Buchung in Vertretungsfällen siehe auch Punkt 4.3, unten, der die Gewährleistung des angemessenen tauglichen körperlichen Gesundheitszustandes von Teilnehmern betrifft).

1.6      Die mit Vertretungsbefugnis für andere Personen/Institutionen bestellende bzw buchende Person hat diejenigen Personen, die für die Kursteilnehmer letztverantwortlich zeichnen (zB Eltern bzw Elternteil), über diese AGB jedenfalls zu unterrichten und uns insofern vollständig schad- und klaglos zu halten (siehe dazu auch Punkt 4.3, unten, der die Gewährleistung des angemessenen tauglichen körperlichen Gesundheitszustandes von Teilnehmern betrifft).

1.7Der Erfüllungsort ist der Sitz der Schwimmschule.

  • Angebot und Vertragsabschluss 

2.1       Alle unsere Angebote (wie etwa Feriencamps) sind bloße Einladungen zur Anbotsstellung durch den Kunden (sogenannte „invitatio ad offerendum“) und daher unverbindlich; dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit unserer Angebote, wie zB die Verfügbarkeit von Kursplätzen.

2.2       Die Details zu den von uns angebotenen Leistungen, wie insbesondere zu den von uns angebotenen Feriencamps, finden Sie auf unserer Webseite www.feriencamps-wien.at.

2.3       Wenn Sie uns gegenüber eine Bestellung abgeben, schicken wir Ihnen ehestmöglich eine elektronische Empfangsbestätigung zu. Diese Empfangsbestätigung bedeutet aber nur, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben – sie ist demgegenüber noch keine Annahme Ihres diesbezüglichen Vertragsangebots und daher noch kein Vertragsabschluss!

2.4       Erst nachdem wir Ihnen eine Anmeldebestätigung an die von Ihnen angegebene Emailadresse zugesandt oder Ihnen die Anmeldebestätigung physisch übergeben haben oder mit der tatsächlichen Ausführung der bestellten Leistung begonnen haben, ist die Bestellung – zB die Teilnahme an einem bestimmten gebuchten Feriencamp – auch verbindlich bestätigt (beachten Sie aber auch Punkt 3.2 betreffend kurzfristige Feriencampabsagen aufgrund zu geringer Teilnehmeranzahl, unten!).

  • Anmeldungen bzw Buchungen 

3.1       Anmeldungen zu den Feriencamps haben grundsätzlich unter Verwendung unserer jeweils anwendbaren Anmeldeformulare zu erfolgen. Es gilt das sogenannte First-Come-First-Serve-Prinzip: alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens chronologisch bearbeitet und insbesondere im Hinblick auf die jeweils (noch) verfügbaren Kursplätze berücksichtigt.

3.2       Wir behalten uns vor, Feriencamps aufgrund einer zu geringen Teilnehmeranzahl abzusagen – dies auch kurzfristig. Im Falle der Absage werden Ihnen alle Kursgebühren freilich rückerstattet, wobei wir für die Rückerstattung grundsätzlich dasjenige Zahlungsmittel verwenden, mit welchem Sie den Kurs gebucht haben. Wenn Sie die Feriengebühr zB per Banküberweisung beglichen haben, refundieren wir Ihnen den Betrag auf dasjenige Konto, von welchem Sie die Kursgebühr überwiesen haben; wenn sie die Kursgebühr in Bar entrichtet haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme, da wir Ihnen in diesem Fall den Betrag zur leichteren Abwicklung gerne ebenfalls auf Ihr Bankkonto refundieren würden.

  • Teilnahmebedingungen 

4.1       Jeder Teilnehmer hat eine solche körperliche Gesundheit aufzuweisen, die ihm die Teilnahme am gebuchten Feriencamp ohne Einschränkungen ermöglicht. Für den Fall, dass der Teilnehmer an einer körperlichen Beeinträchtigung leidet, welche die Ausübung des Schwimmsports und/oder seine Teilnahme an anderen Sportarten einschränken kann, hat der Teilnehmer diese Beeinträchtigung im Vorfeld mit uns separat zu erörtern. Wir behalten uns vor, betroffene Teilnehmer auch während der laufenden Feriencampwoche von der Teilnahme auszuschließen oder die weitere Teilnahme von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig zu machen, sofern dies aus unserer objektiv begründeten Sicht notwendig ist, um die Gesundheit des betroffenen Teilnehmers und/oder die Gesundheit aller anderer Teilnehmer sowie die Gesundheit des Kursleiters zu bewahren.

4.2       Die Eltern von teilnehmenden Minderjährigen gewährleisten für ihre Kinder, dass die teilnehmenden Kinder bzw die erwachsenen Teilnehmer keine ansteckenden Krankheiten haben und dass der körperliche Gesundheitszustand der teilnehmenden Kinder im Hinblick auf die Erfordernisse des gebuchten Feriencamps angemessen ist. Sollten die Eltern von teilnehmenden Kindern diesbezügliche Zweifel hegen, sind diese Zweifel im Vorfeld des Feriencamps mit uns separat zu erörtern. Vor der ersten Einheit von Gruppenbuchungen ist von zumindest einem Elternteil bzw zumindest von einer erziehungsberechtigten Person bzw vom erwachsenen Teilnehmer eine diesbezügliche Erklärung zu unterfertigen; sollte keine solche Erklärung unterfertigt werden, haftet die buchende Person dennoch entsprechend (siehe dazu auch die Punkte 1.5 und 1.6, oben).

  • Details zu den Schwimmkursen und Programmänderungen

5.1      Die Details zu den Feriencamps, wie insbesondere deren jeweiligen Orte und Beginn- und Endzeiten bzw Beginn- und Endtage, können Sie auf unserer Webseite www.feriencamps-wien.at erfahren.

  • Preise und Zahlungsbedingungen 

6.1       Die jeweils gültigen Preise finden Sie auf unserer Webseite www.feriencamps-wien.at. Es gilt immer derjenige Preis, der zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung auf der entsprechenden Webseite angeführt ist. Nachträgliche Preisänderungen, dh Preisänderungen, die nach Ihrer Bestellung erfolgen, haben keine Auswirkungen auf bereits aufgegebene Bestellungen. Alle Preise verstehen sich inklusive aller Steuern (wie insbesondere inklusive Umsatzsteuer) und Abgaben.

6.2       Das gesamte Entgelt für das Feriencamp muss spätestens 7 Tage nach dem Erhalt der Anmeldebestätigung auf unserem Konto eingelangt sein. Andernfalls verfällt der Fixplatz vom Kind.

6.3      Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen iHv 4% pro Jahr.

  • Entfall des Rücktrittsrechts nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (kurz „FAGG“)

7.1      Es besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag, da er Dienstleistungen betrifft, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, wobei für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt bzw Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (vgl dazu § 18 Abs 1 Z 10 FAGG).

7.2      Sollte Sie eine Buchung aus ernsthaften gesundheitlichen Gründen (zB Knochenbruch, Spitalaufenthalt oder ansteckende Kinderkrankheit wie zB Masern) nicht wahrnehmen und daher stornieren müssen, so ist dies bis 7 Tage vor dem ersten Kurstag schriftlich sowie unter gleichzeitiger Vorlage eines diesbezüglichen ärztlichen Attests möglich. In einem solchen ernsthaften Fall der gesundheitlichen Verhinderung bieten wir Ihnen nach separater Vereinbarung eine Gutschrift über das gesamte von Ihnen bereits bezahlte Kursentgelt an, welche innerhalb von sechs Monaten ab ihrer Ausstellung für eine Kursteilnahme eingelöst werden kann.

  • Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit und weitere Haftungsbeschränkungen 

8.1      Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dieser Haftungsausschluss gilt jedoch weder für Personenschäden, noch im Falle der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch uns.

8.2      Obwohl wir uns selbstverständlich sehr darum bemühen, unseren Teilnehmer ein möglichst sicheres Umfeld zu bieten, weisen wir darauf hin, dass mit dem Schwimmsport an sich sowie mit dem Betreten einer Schwimmstätte naturgemäß immer Risiken verbunden sind, die sich nicht vollständig vermeiden lassen (zB nasse und daher rutschige Böden, insbesondere neben Schwimmbecken, Verletzungen bei falsch ausgeführten Schwimmbewegungen etc). Sie bestätigen, diese allgemeinen Risiken zu kennen und zu akzeptieren. 

  • Beaufsichtigung der Teilnehmer

Unsere Beaufsichtigung findet für die gesamte Dauer eines Feriencamptages von 8.00 bis 16.00 Uhr statt. Jeder Feriencamptag beginnt dabei damit, dass der Teilnehmer dem Trainer übergeben wird und endet damit, dass der Teilnehmer der abholenden Person übergeben wird. Die Beaufsichtigung verlängert sich, wenn der Abholservice oder der Late-Checkout dazugebucht wird.

  1. Anwendbare Verhaltensregeln Dritter

10.1     Alle Teilnehmer haben die anwendbaren Verhaltensregeln der jeweiligen Schwimmstätte (zB Hauordnung und/oder Badeordnung) einzuhalten. Der Kunde hat den Teilnehmer von dieser Pflicht zu unterrichten und uns für alle Verletzungen der anwendbaren Verhaltensregeln vollständig schad- und klaglos zu halten.

  1. Foto-, Video- und Tonaufnahmen 

11.1    Wir weisen darauf hin, dass es strikt untersagt ist, irgendwelche Foto-, Video- und/oder Tonaufnahmen ohne Zustimmung der aufgenommenen Person(en) anzufertigen. Die Persönlichkeitsrechte aller Teilnehmer, des Trainers sowie aller anderen allfällig anwesenden Badegäste sind jedenfalls zu respektieren.

  1. Datenschutzinformation

12.1    Der datenschutzrechtliche Verantwortliche ist die SSW e.U., Dr. Adolf Schärf-Straße 24, A-2483 Weigelsdorf, deren Kontaktdaten in Punkt 1., oben, zu finden sind. Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten bestellt.

12.2    Wir verarbeiten die vom Kunden im Zuge seiner Bestellung/Buchung angegebenen Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs 1 lit b) der Datenschutzgrundverordnung, „DSGVO“).

12.3    Wir speichern personenbezogene Daten grundsätzlich nur so lange, wie dies für die jeweilige Zweckerfüllung erforderlich ist. Aus steuerrechtlichen Gründen speichern wir Vertragsunterlagen sowie dazugehörige Dokumente/Kommunikationen sieben Jahre lang (§ 132 der Bundesabgabenordnung).

12.4    Jede von dieser Datenverarbeitung betroffene Person hat jederzeit die folgenden Datenschutz-Rechte, die zB per E-Mail an office@schwimmschule-wien.at ausgeübt werden können:

12.4.1 Recht auf Auskunft, Details in Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (kurz „DSGVO“): Jeder von der Datenverarbeitung Betroffene hat das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat die betroffene Person ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten (Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind) und auf folgende Informationen: (a) die Verarbeitungszwecke; (b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; (c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen; (d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; (e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; (f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; (g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; (h) das (Nicht)Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt

12.4.2 Recht auf Berichtigung und Löschung, Details in Artikel 16 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Weiters hat die betroffene Person das Recht, vom Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: (a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. (b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. (c) Die betroffene Person legt Widerspruch (siehe gleich unten) gegen die Verarbeitung ein. (d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. (e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt. (f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft (Einwilligung eines Kindes) erhoben. Das Recht auf Löschung besteht insbesondere dann nicht, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist und/ oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

12.4.3 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Details in Artikel 18 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: (a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, (b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt; (c) den Verantwortlichen die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder (d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Wurde die Verarbeitung eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten — von ihrer Speicherung abgesehen — nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung erwirkt hat, wird vom Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

12.4.4 Widerspruchsrecht, Details in Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, oder die zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet dann die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

12.4.5 Recht auf Datenübertragbarkeit, Details in Artikel 20 DSGVO: Sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder auf einem Vertrag beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, hat die betroffene Person das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.

12.4.6 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese gesetzlichen Vorgaben. Die Kontaktdaten der österreichischen Datenschutzbehörde finden Sie hier: https://www.dsb.gv.at/.

12.5    Wenn Sie uns die entsprechenden personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir mit Ihnen leider kein Vertragsverhältnis eingehen.